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ZIMO Anwender finden unter
Tel. ++43(1) 813 10 07 25
Natürlich entstehen dem Anrufer
keine Extrakosten! Vielfach ist es einfacher, den Sachverhalt schriftlich, also durch eine Email an
darzustellen.
Manches kann innerhalb von Stunden
gelöst werden, manches dauert “etwas” länger. Vorangehende Abklärung spart Zeit und Kosten! Sofern es sich nicht eindeutig um einen Reparaturfall handelt, empfiehlt es sich, vorerst beim Fachhändler oder bei ZIMO per Telefon oder Email in Erfahrung zu bringen, ob es sich nicht vielleicht nur um ein Einstellungsproblem handelt (CVs, ...). Ungefähr ein Drittel der eingesandten Decoder brauchen nur ein “Hard Reset” (CV # 8 = 8). In den meisten Fällen können auch Produkte, deren Produktionsdatum lange zurückliegt, repariert werden. Aufgrund von nicht mehr erhältlichen Ersatzteilen gibt es jedoch Fälle, in denen Reparaturen nicht möglich sind. Dann bemühen wir uns, ein Ersatzprodukt aus neuer Produktion zu reduziertem Preis zu liefern. Die Reparatur-Abwicklung über den Fachhändler spart meistens die Versandkosten, ist aber häufig nicht die schnellste Möglichkeit, da der Transport in beiden Richtungen oft in Sammelpaketen erfolgt. Bei direkter Einsendung an ZIMO ist die schnellstmögliche Rücksendung des Produktes sichergestellt; allerdings trägt der Einsender die Versandkosten in beiden Richtungen selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Garantiefälle (ZIMO befindet sich in Österreich und daher meistens im Ausland). Adresse für Reparatur-Einsendungen:
ZIMO ELEKTRONIK
GmbH
Ein möglichst vollständig ausgefülltes Reparatur-Formular ist hilfreich
bei der Bearbeitung ! .... aus Nicht-EU-Ländern: Leider treiben selbst innerhalb Europas noch immer einige Zollbeamte ihr Unwesen. Betroffen ist der Warenverkehr nach und von der Schweiz und Norwegen und natürlich USA / Kanada . Zur Vermeidung von größeren Verzögerungen und eventuellen zusätzlichen Kosten durch Verzollungsprozeduren ist folgende Vorgangsweise zu empfehlen: - Bei kleineren Objekten (z.B. defekte Decoder oder ein einzelnes Fahrpult, usw.) ist die Einsendung per Brief vorzuziehen, da Briefe meistens nicht vom Zoll kontrolliert werden. Unregistrierte (nicht eingeschriebene) Briefe sind erfahrungsgemäß weniger gefährdet, abgefangen zu werden, als eingeschriebene Briefe! - Wenn ein Paket-Transport unumgänglich ist (und sich keine Möglichkeit der Verbringung in ein angrenzendes EU-Land ergibt), bewährt sich folgende Vorgangsweise (da eine zollrechtlich korrekte Abwicklung - Vormerkverfahren, … - wegen des bürokratischen Aufwands praktisch undurchführbar ist): Eher diffuse Inhaltsangabe (wie “Modellbahn-Zubehör zur Reparatur”) und niedrige Wertangabe (z.B. im Falle der Schweiz 10,- für einen Decoder oder sFr. 50,- für ein Basisgerät) machen! Dann verzichtet das Zollamt meistens (weil die Kontrolle zu mühsam wäre) auf einen Artikel- oder gar “Nämlichkeits”-berzogenen Ursprungsnachweis. Versand per Post und nicht per Paketdienst, da Paketdienste vom Zollamt mehr schikaniert werden als die Post (Beamte unter sich ...) und dem Empfänger Verzollungskosten vorschreiben, die wir dann wieder dem Absender weiterverrechnen müssen. Verrechnung der Reparaturkosten: Die Verrechnung erfolgt in der Regel nachträglich, Rechnung beiliegend im Rücksende-Paket. ZIMO macht nach Möglichkeit keine Nachnahme-Lieferungen, da diese zusätzliche Kosten verursachen würden und die Art der Geld-Einhebung vielfach als Belästigung empfunden wird. Die Bezahlung der Reparaturkosten kann durch VISA erfolgen (Kartennummer und Ablaufdatum mit Auftragserteilung oder davon getrennt übermitteln) oder durch Überweisung auf eines unserer Konten (siehe Rechnung bzw. Briefpapier). Die Kreditkarte ist vor allem für kleine Beträge vorzuziehen (Reparatur oder Update einzelner oder weniger Decoder, usw.) Hinweis: Bei Rechnungslegung gegenüber Privatkunden im EU-Raum müssen wir ausnahmslos die Österreichische Mehrwertsteuer (und nicht jene des Empfänger-Landes) berechnen. Im Falle von Nicht-EU-Ländern ist dies für (nicht-deklarierte) Briefsendungen ebenfalls der Fall, was aber noch immer weniger kostet als eine Zoll-Abwicklung. (Zwangsläufig zoll-deklarierte) Pakete in Nicht-EU-Länder sind hingegen Absenderseitig mehrwertsteuerfrei. Es sind dafür Einfuhr-Abgaben im Empfängerland zu leisten. Garantie: ZIMO Produkte werden vor ihrer Auslieferung sorgfältigen Prüfungen unterzogen. Sollte bei sachgemäßer Behandlung innerhalb des Garantie-Zeitraumes (24 Monate) dennoch ein Schaden auftreten, kann der entsprechende Artikel entweder direkt an ZIMO eingesandt werden oder dem Fachhändler, bei dem der Kauf des Systems erfolgte, übergeben werden. Im Sinne einer für alle Seiten einfachen Abwicklung gibt es bei ZIMO keine “Garantieurkunden” und wir verzichten auf sonst übliche Formalitäten wie die Übermittlung des Kaufbeleges, wir behalten uns nur die Möglichkeit der Nachfrage von Informationen vor. Unbedingt sollte jedoch eine genaue Beschreibung des beanstandeten Fehlers beigefügt sein, vorzugsweise ein ausgefülltes ZIMO Reparatur-Formular. Die Garantie umfasst nach unserer Wahl die kostenlose Beseitigung eventueller Störungen, die nachweislich auf Herstellungs-, Material- oder Transportfehlern beruhen oder den kostenlosen Ersatz der schadhaften Teile. Die Garantie umfasst nicht die Kosten der Einsendung und auch nicht die Verpackungs- und Versandkosten zur Rücksendung des reparierten Artikels an einen Absender im Ausland, wobei allerdings ZIMO häufig aus Kulanz- und Geringfügigkeitsgründen auf die Verrechnung der Rücksendekosten verzichtet. Die Rücksendung erfolgt standardmäßig (sofern vom Einsender nicht anders verlangt) bei Kleinartikeln (einzelner oder wenige Fahrzeug-Empfänger) per nicht-eingeschriebenem Brief, bei größeren Artikeln (Geräte, Module) per Paket. Bei Einsendung über den Fachhändler erfolgt die Rücksendung an diesen - wenn möglich kostensparend durch Beilage zu Neulieferungen. Die Garantieansprüche erlöschen bei unsachgemäßer Behandlung, bei Nicht-Beachtung der Hinweise in der Betriebsanleitung, bei Anwendung zusammen mit fehlerhaften Fremdprodukten, oder bei nicht-authorisierter Veränderung des defekten Produktes. Die Garantiefrist verlängert sich nicht durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung. Grundsätzlich nicht als Garantie-Leistung werden Software-Updates durchgeführt, welche dem Produkt neue oder erweiterte Funktionen verleihen oder Fehler korrigieren, die seit der Auslieferung erkannt wurden, sofern diese Fehler nicht die Grundfunktionen des Produktes (z.B. die obligatorischen Eigenschaften laut NMRA DCC Standard) betreffen. Dies betrifft auch Fälle, wo die Eigenschaften des Produktes nicht vollständig mit dem Wortlaut de Betriebsanleitung übereinstimmen; ähnlich wie bei Computerprogrammen ist wegen der Vielfalt der Anwendungsmöglichkeiten eine vollständige herstellerseitige Überprüfung nicht möglich. Im Falle der Einsendung eines ZIMO Produktes zusammen mit einem Fremdprodukt (z.B. Lokomotive mit eingebautem ZIMO Decoder) übernimmt ZIMO keine Haftung für eventuelle Beschädigungen an diesem Fremdprodukt, die im Zuge der Reparaturarbeiten geschehen. Außerdem behält ZIMO sich das Recht vor, die Kosten des Arbeitsaufwandes für den Aus- und Wiedereinbau des zu reparierenden oder auszutauschenden ZIMO Produktes (des Decoders aus der Lok / in die Lok) dem Einsender zu berechnen.
Tipps zur Vermeidung von Beschädigungen: BASISGERÄTE UND ANDERE SYSTEM-KOMPONENTEN
DECODER
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2013 05 30 |